Immer auf dem neuesten Stand

Aktuelles aus der Solarwelt

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Neuregelungen des Solarspitzengesetz

03.03.2025

Im Februar 2025 ist in Deutschland das sogenannte „Solarspitzengesetz“ in Kraft getreten, das Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich bringt. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung intelligenter Messsysteme, die künftig bei steuerbaren PV-Anlagen verpflichtend installiert werden müssen. Diese Systeme ermöglichen es den Netzbetreibern, die Einspeisung flexibler zu steuern, um Überlastungen zu vermeiden und eine stabilere Netzversorgung zu gewährleisten. Bei einem Überschuss an erneuerbarem Strom im Netz kann der Netzbetreiber die Einspeisung aus PV-Anlagen reduzieren. Kommt es zu negativen Strompreisen am Strommarkt, entfällt in diesen Zeiten die Einspeisevergütung. Zum Ausgleich verlängert sich die ansonsten 20-jährige Einspeisevergütung entsprechend um diesen Zeitraum.  Energiespeicher- und Energiemanagementsysteme werden dadurch immer wichtiger. Durch den Einsatz von Batteriespeichern können Erzeugungsspitzen sinnvoll zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Damit sind Speichersysteme nicht nur netzdienlich, sondern auch wirtschaftlich interessant.

Das „Solarspitzengesetz“ vereinfacht zudem die Direktvermarktung für kleinere Anlagen, so dass Anlagenbetreiber mit einer Leistung unter 100 kWp ihren Strom flexibler an der Börse verkaufen können. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und wirtschaftliche Anreize für eine marktorientierte Nutzung von Solarstrom zu schaffen.

Mit diesen Maßnahmen soll das „Solarspitzengesetz“ die Netzstabilität sichern, den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auch unter neuen Rahmenbedingungen gewährleisten.

Neuregelungen des Solarspitzengesetz

03.03.2025

Im Februar 2025 ist in Deutschland das sogenannte „Solarspitzengesetz“ in Kraft getreten, das Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich bringt. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung intelligenter Messsysteme, die künftig bei steuerbaren PV-Anlagen verpflichtend installiert werden müssen. Diese Systeme ermöglichen es den Netzbetreibern, die Einspeisung flexibler zu steuern, um Überlastungen zu vermeiden und eine stabilere Netzversorgung zu gewährleisten. Bei einem Überschuss an erneuerbarem Strom im Netz kann der Netzbetreiber die Einspeisung aus PV-Anlagen reduzieren. Kommt es zu negativen Strompreisen am Strommarkt, entfällt in diesen Zeiten die Einspeisevergütung. Zum Ausgleich verlängert sich die ansonsten 20-jährige Einspeisevergütung entsprechend um diesen Zeitraum.  Energiespeicher- und Energiemanagementsysteme werden dadurch immer wichtiger. Durch den Einsatz von Batteriespeichern können Erzeugungsspitzen sinnvoll zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Damit sind Speichersysteme nicht nur netzdienlich, sondern auch wirtschaftlich interessant.

Das „Solarspitzengesetz“ vereinfacht zudem die Direktvermarktung für kleinere Anlagen, so dass Anlagenbetreiber mit einer Leistung unter 100 kWp ihren Strom flexibler an der Börse verkaufen können. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und wirtschaftliche Anreize für eine marktorientierte Nutzung von Solarstrom zu schaffen.

Mit diesen Maßnahmen soll das „Solarspitzengesetz“ die Netzstabilität sichern, den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auch unter neuen Rahmenbedingungen gewährleisten.

Solardachpflicht ab 2025 in NRW

13.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solardachpflicht für Wohngebäude. Die Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude bei umfassenden Dachsanierungen.
Für Neubauten, besteht die Verpflichtung, Photovoltaikanlagen auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren. Dabei müssen mindestens 30 % der gesamten Dachfläche mit PV-Modulen bedeckt werden. Ab 2026 erweitert sich die Solardachpflicht auf Bestandsgebäude, sofern eine vollständige Erneuerung der Dachhaut erfolgt. In diesen Fällen sind ebenfalls mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Solardachpflicht. So sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, behelfsmäßige Bauten sowie untergeordnete Gebäude, wie z.B. Garagen, von der Pflicht ausgenommen. Zudem entfällt die Verpflichtung, wenn im Einzelfall die Installation einer PV-Anlage öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder technische beziehungsweise wirtschaftliche Hindernisse bestehen.

Solardachpflicht ab 2025 in NRW

13.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solardachpflicht für Wohngebäude. Die Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude bei umfassenden Dachsanierungen.
Für Neubauten, besteht die Verpflichtung, Photovoltaikanlagen auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren. Dabei müssen mindestens 30 % der gesamten Dachfläche mit PV-Modulen bedeckt werden. Ab 2026 erweitert sich die Solardachpflicht auf Bestandsgebäude, sofern eine vollständige Erneuerung der Dachhaut erfolgt. In diesen Fällen sind ebenfalls mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Solardachpflicht. So sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, behelfsmäßige Bauten sowie untergeordnete Gebäude, wie z.B. Garagen, von der Pflicht ausgenommen. Zudem entfällt die Verpflichtung, wenn im Einzelfall die Installation einer PV-Anlage öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder technische beziehungsweise wirtschaftliche Hindernisse bestehen.

Praxisnahe Lehre: QSC Solarbau vermittelt Studierenden Wissen über Photovoltaik

10.12.2024

Im Rahmen des Vertiefungsmoduls „Solarenergie“ des Studiengangs Regenerative Energiesysteme an der Hochschule Bochum konnte Sven Quiehl von QSC Solarbau den Studierenden technische Grundkenntnisse über die Komponenten von Photovoltaikanlagen vermitteln und anhand von praktischen Beispielen die Auslegung von PV-Anlagen erläutern.

Von der Funktionsweise und dem Aufbau von Solarzellen über die elektrische Verschaltung der Anlagen bis hin zur Integration in ein ganzheitliches Gebäudeenergiesystem wurden die theoretischen Grundlagen erläutert und durch Praxisbeispiele ergänzt. Anschließend wurde die Planung an Beispielgebäuden veranschaulicht und gezeigt, wie digitale Werkzeuge in der Dimensionierung und Planung effizient eingesetzt werden können, um nachhaltige und leistungsfähige PV-Systeme zu entwickeln. Abschließend haben die Studierenden Kennwerte wie Ertrag, Eigenverbrauchsanteil und Autarkiegrad mit entsprechenden Softwaretools simuliert.

Die Veranstaltung gab den Studierenden einen Einblick in aktuelle Technologien und Ansätze der Solarbranche. Sie unterstreicht die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, um die nächste Generation von Fachkräften optimal auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. Wir als QSC Solarbau freuen uns, einen Beitrag dazu leisten zu können.

Praxisnahe Lehre: QSC Solarbau vermittelt Studierenden Wissen über Photovoltaik

10.12.2024

Im Rahmen des Vertiefungsmoduls „Solarenergie“ des Studiengangs Regenerative Energiesysteme an der Hochschule Bochum konnte Sven Quiehl von QSC Solarbau den Studierenden technische Grundkenntnisse über die Komponenten von Photovoltaikanlagen vermitteln und anhand von praktischen Beispielen die Auslegung von PV-Anlagen erläutern.

Von der Funktionsweise und dem Aufbau von Solarzellen über die elektrische Verschaltung der Anlagen bis hin zur Integration in ein ganzheitliches Gebäudeenergiesystem wurden die theoretischen Grundlagen erläutert und durch Praxisbeispiele ergänzt. Anschließend wurde die Planung an Beispielgebäuden veranschaulicht und gezeigt, wie digitale Werkzeuge in der Dimensionierung und Planung effizient eingesetzt werden können, um nachhaltige und leistungsfähige PV-Systeme zu entwickeln. Abschließend haben die Studierenden Kennwerte wie Ertrag, Eigenverbrauchsanteil und Autarkiegrad mit entsprechenden Softwaretools simuliert.

Die Veranstaltung gab den Studierenden einen Einblick in aktuelle Technologien und Ansätze der Solarbranche. Sie unterstreicht die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, um die nächste Generation von Fachkräften optimal auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. Wir als QSC Solarbau freuen uns, einen Beitrag dazu leisten zu können.

Neue Regelungen für Balkonkraftwerke

15.05.2024

Mit dem Inkrafttreten des „Solarpaket I“ gelten neue, verbraucherfreundliche Regelungen für Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen. Die Änderungen erleichtern es Mietern und Eigentümern, ihren eigenen PV-Strom zu erzeugen und im Haushalt zu nutzen. Wesentliche Änderungen sind die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 W (AC – Wechselstrom) und die vereinfachte Registrierung ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nun nicht mehr nötig.

Außerdem gelten Steckersolargeräte nun als privilegierte Maßnahme, sodass Vermieter oder Miteigentümer nur noch in Ausnahmefällen Einspruch erheben können. Diese Änderungen machen den Einstieg in die Nutzung von Solarenergie einfacher und attraktiver.

Neue Regelungen für Balkonkraftwerke

15.05.2024

Mit dem Inkrafttreten des „Solarpaket I“ gelten neue, verbraucherfreundliche Regelungen für Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen. Die Änderungen erleichtern es Mietern und Eigentümern, ihren eigenen PV-Strom zu erzeugen und im Haushalt zu nutzen. Wesentliche Änderungen sind die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 W (AC – Wechselstrom) und die vereinfachte Registrierung ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nun nicht mehr nötig.

Außerdem gelten Steckersolargeräte nun als privilegierte Maßnahme, sodass Vermieter oder Miteigentümer nur noch in Ausnahmefällen Einspruch erheben können. Diese Änderungen machen den Einstieg in die Nutzung von Solarenergie einfacher und attraktiver.

Solarpaket I beschlossen

26.04.2024

Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket I verabschiedet. Damit wollen sie den Ausbau der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Maßnahmen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Sie zielen darauf ab, sowohl die Nutzung von Solarenergie zu vereinfachen als auch den Zugang zu entsprechenden Anlagen zu erleichtern.
Das Solarpaket setzt die Maßnahmen um, die im Rahmen der Solarstrategie des BMWK in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entwickelt wurden. Es erleichtert den Ausbau von Photovoltaik in Gewerbe, Handel, Wohnhäusern und auf Freiflächen und enthält auch Regelungen, die für mehr Vereinfachungen für Anlagenbetreiber sorgen und den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern vorantreiben.

Solarpaket I beschlossen

26.04.2024

Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket I verabschiedet. Damit wollen sie den Ausbau der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die Maßnahmen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Sie zielen darauf ab, sowohl die Nutzung von Solarenergie zu vereinfachen als auch den Zugang zu entsprechenden Anlagen zu erleichtern.
Das Solarpaket setzt die Maßnahmen um, die im Rahmen der Solarstrategie des BMWK in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entwickelt wurden. Es erleichtert den Ausbau von Photovoltaik in Gewerbe, Handel, Wohnhäusern und auf Freiflächen und enthält auch Regelungen, die für mehr Vereinfachungen für Anlagenbetreiber sorgen und den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern vorantreiben.

§14a EnWG: Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

17.02.2024

Mit der Neufassung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes tritt ab 2024 eine Neuregelung in Kraft, die Netzüberlastungen vermeiden und eine stabilere Stromversorgung gewährleisten soll. Die Regelung betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW. Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen, Klimageräte und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

Netzbetreiber erhalten mit der neuen Regelung die Möglichkeit, diese Geräte in Zeiten hoher Netzauslastung kurzzeitig zu drosseln, um das Stromnetz zu entlasten. Dies kann über eine direkte Steuerung oder über ein Energiemanagementsystem erfolgen. Im Gegenzug erhalten die betroffenen Verbraucher reduzierte Netzentgelte. Dabei kann der Verbraucher zwischen derzeit zwei und zukünftig drei Modulen wählen, die sich im Messaufbau und in der Art der Netzentgeltreduktion unterscheiden.

Mit dieser Regelung sollen Engpässe im Stromnetz vermieden und die Integration erneuerbarer Energien erleichtert werden. Betroffene Haushalte können sich zu diesem Thema beraten lassen, um die für sie optimale Lösung zu finden und von möglichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.

§14a EnWG: Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

17.02.2024

Mit der Neufassung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes tritt ab 2024 eine Neuregelung in Kraft, die Netzüberlastungen vermeiden und eine stabilere Stromversorgung gewährleisten soll. Die Regelung betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW. Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen, Klimageräte und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

Netzbetreiber erhalten mit der neuen Regelung die Möglichkeit, diese Geräte in Zeiten hoher Netzauslastung kurzzeitig zu drosseln, um das Stromnetz zu entlasten. Dies kann über eine direkte Steuerung oder über ein Energiemanagementsystem erfolgen. Im Gegenzug erhalten die betroffenen Verbraucher reduzierte Netzentgelte. Dabei kann der Verbraucher zwischen derzeit zwei und zukünftig drei Modulen wählen, die sich im Messaufbau und in der Art der Netzentgeltreduktion unterscheiden.

Mit dieser Regelung sollen Engpässe im Stromnetz vermieden und die Integration erneuerbarer Energien erleichtert werden. Betroffene Haushalte können sich zu diesem Thema beraten lassen, um die für sie optimale Lösung zu finden und von möglichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Solar Solutions 2023 in Düsseldorf

01.12.2023

Eingang Messegelände Solar Solutions Düsseldorf 2023

Am 29. und 30.11.2023 fand in Düsseldorf die Solar Solutions 2023 statt. Auf der Messe stellten mehr als 220 Aussteller ihre Produkte vor. Zudem wurden neue Innovationen präsentiert und Seminare zu allen relevanten Themen der Solarbranche abgehalten. Auf 20.000 m² fanden Technologien von PV-Modulen, Wechselrichtern und Speichern bis hin zu Montagegestellen Platz und Aufmerksamkeit. Insgesamt zog die Messe über 12.000 Besucher an.
Darunter auch QSC Solarbau. Wir nutzen die Solar Solutions Düsseldorf 2023, um neue Hersteller und Produkte kennenzulernen, bekannte Gesichter und Marken wiederzusehen und Kontakte zu knüpfen.

Solar Solutions 2023 in Düsseldorf

01.12.2023

Eingang Messegelände Solar Solutions Düsseldorf 2023

Am 29. und 30.11.2023 fand in Düsseldorf die Solar Solutions 2023 statt. Auf der Messe stellten mehr als 220 Aussteller ihre Produkte vor. Zudem wurden neue Innovationen präsentiert und Seminare zu allen relevanten Themen der Solarbranche abgehalten. Auf 20.000 m² fanden Technologien von PV-Modulen, Wechselrichtern und Speichern bis hin zu Montagegestellen Platz und Aufmerksamkeit. Insgesamt zog die Messe über 12.000 Besucher an.
Darunter auch QSC Solarbau. Wir nutzen die Solar Solutions Düsseldorf 2023, um neue Hersteller und Produkte kennenzulernen, bekannte Gesichter und Marken wiederzusehen und Kontakte zu knüpfen.

Neue Gesetzgebung und Regelungen zur Förderung der Solarenergie in Deutschland

16.08.2023

Der Bundestag hat am 16.08.2023 bedeutende Änderungen im Bereich der Solarenergie verabschiedet. Bis 2030 sollen 215 GW an PV Leistung in Deutschland installiert sein.

Das kürzlich beschlossene Solarpaket wurde in enger Zusammenarbeit mit der Solarbranche entwickelt und setzt die Schlüsselelemente der Photovoltaikstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus dem Anfang des Jahres 2023 um.

Das Solarpaket umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ausbau von PV-Anlagen sowohl in Freiflächen als auch auf Dächern zu beschleunigen und die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Insbesondere wird die Beschleunigung des Prozesses der Installation von PV-Anlagen angestrebt, indem Verfahren vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus werden in diesem Paket Themen wie Balkonsolaranlagen, Mieterstrom und Agri-PV behandelt.
Die neuen Gesetze und Maßnahmen sollen den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben und die Anwendung von Photovoltaik in verschiedenen Kontexten fördern.Das Solarpaket setzt die Maßnahmen um, die im Rahmen der Solarstrategie des BMWK in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entwickelt wurden. Es erleichtert den Ausbau von Photovoltaik in Gewerbe, Handel, Wohnhäusern und auf Freiflächen und enthält auch Regelungen, die für mehr Vereinfachungen für Anlagenbetreiber sorgen und den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern vorantreiben.

Neue Gesetzgebung und Regelungen zur Förderung der Solarenergie in Deutschland

16.08.2023

Der Bundestag hat am 16.08.2023 bedeutende Änderungen im Bereich der Solarenergie verabschiedet. Bis 2030 sollen 215 GW an PV Leistung in Deutschland installiert sein.

Das kürzlich beschlossene Solarpaket wurde in enger Zusammenarbeit mit der Solarbranche entwickelt und setzt die Schlüsselelemente der Photovoltaikstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus dem Anfang des Jahres 2023 um.

Das Solarpaket umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ausbau von PV-Anlagen sowohl in Freiflächen als auch auf Dächern zu beschleunigen und die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Insbesondere wird die Beschleunigung des Prozesses der Installation von PV-Anlagen angestrebt, indem Verfahren vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus werden in diesem Paket Themen wie Balkonsolaranlagen, Mieterstrom und Agri-PV behandelt.
Die neuen Gesetze und Maßnahmen sollen den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben und die Anwendung von Photovoltaik in verschiedenen Kontexten fördern.Das Solarpaket setzt die Maßnahmen um, die im Rahmen der Solarstrategie des BMWK in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entwickelt wurden. Es erleichtert den Ausbau von Photovoltaik in Gewerbe, Handel, Wohnhäusern und auf Freiflächen und enthält auch Regelungen, die für mehr Vereinfachungen für Anlagenbetreiber sorgen und den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern vorantreiben.

Zwei junge Ingenieure packen an: Nachhaltigkeitspreis für QSC Solarbau

15.06.2023

Das Ruhrgebiet hat sich in den letzten Jahren zu einem aufstrebenden Zentrum für innovative Ideen und nachhaltige Initiativen gewandelt. Zwei junge Ingenieure, Chris Schlömp und Sven Quiehl, haben sich zusammengetan, um im Ruhrgebiet den Ausbau von Photovoltaik voranzutreiben sowie über Erneuerbare Energiequelle zu informieren und Bewusstsein dafür zu schaffen.

Durch die Teilnahme am Senkrechtstarterwettbewerb der Bochum Wirtschaftsentwicklung konnten Sie sich vernetzen und Ihre Business-Idee ausarbeiten. Im Rahmen der teilgenommenen „Starter-Nights“ hatten die jungen Gründer und Unternehmer Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und wertvolles Wissen von etablierten Geschäftsführern zu erlangen.

Die Geschäftsidee von QSC Solarbau zielte darauf ab, Solarenergie in der Region effizienter und zugänglicher zu machen. Ziel ist es Privathaushalten und Unternehmen Informationen über den Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten. Im gleiche Zuge wird ein intelligentes Energiekonzept erstellt – und das aus einer Hand. Dafür erhielt QSC Solarbau den Nachhaltigkeitspreis der GLS Bank bei dem Finale des Senkrechtstarterwettbewerbs im Juni 2023 ausgezeichnet. Die Mitgliedschaft im WerkRaum, dem Co-Working-Space der GLS Bank für Start-Ups, konnte die jungen Ingenieure ihre Geschäftsidee bis zur Gründung führen.

Senkrechtstarterfinale 2023 – v.l.n.r. Chris Schlömp, Stefan Möller (GLS Bank), Sven Quiehl
Senkrechtstarterfinale 2023 – v.l.n.r. Chris Schlömp, Stefan Möller (GLS Bank), Sven Quiehl

Zwei junge Ingenieure packen an: Nachhaltigkeitspreis für QSC Solarbau

15.06.2023

Das Ruhrgebiet hat sich in den letzten Jahren zu einem aufstrebenden Zentrum für innovative Ideen und nachhaltige Initiativen gewandelt. Zwei junge Ingenieure, Chris Schlömp und Sven Quiehl, haben sich zusammengetan, um im Ruhrgebiet den Ausbau von Photovoltaik voranzutreiben sowie über Erneuerbare Energiequelle zu informieren und Bewusstsein dafür zu schaffen.

Durch die Teilnahme am Senkrechtstarterwettbewerb der Bochum Wirtschaftsentwicklung konnten Sie sich vernetzen und Ihre Business-Idee ausarbeiten. Im Rahmen der teilgenommenen „Starter-Nights“ hatten die jungen Gründer und Unternehmer Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und wertvolles Wissen von etablierten Geschäftsführern zu erlangen.

Die Geschäftsidee von QSC Solarbau zielte darauf ab, Solarenergie in der Region effizienter und zugänglicher zu machen. Ziel ist es Privathaushalten und Unternehmen Informationen über den Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten. Im gleiche Zuge wird ein intelligentes Energiekonzept erstellt – und das aus einer Hand. Dafür erhielt QSC Solarbau den Nachhaltigkeitspreis der GLS Bank bei dem Finale des Senkrechtstarterwettbewerbs im Juni 2023 ausgezeichnet. Die Mitgliedschaft im WerkRaum, dem Co-Working-Space der GLS Bank für Start-Ups, konnte die jungen Ingenieure ihre Geschäftsidee bis zur Gründung führen.

Senkrechtstarterfinale 2023 – v.l.n.r. Chris Schlömp, Stefan Möller (GLS Bank), Sven Quiehl
Senkrechtstarterfinale 2023 – v.l.n.r. Chris Schlömp, Stefan Möller (GLS Bank), Sven Quiehl