Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ingenieurbüro Schlömp und Quiehl GbR

QSC Solarbau, Hauptstraße 66, 44651 Herne

1. Allgemeines

1.1. Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und insoweit auch für alle künftigen vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden, auch wenn wir im Einzelfall nicht gesondert auf sie hingewiesen haben.

1.2. Von unseren AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unseres Kunden, insbes. Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung. Das gilt auch, wenn wir der Geltung seiner Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben; wir widersprechen der Geltung hiermit. Hiervon abweichendes gilt nur, wenn wir im Einzelfall der Geltung der Geschäftsbedingungen unseres Kunden ausdrücklich in Textform ganz oder teilweise zugestimmt haben.

1.3. Die Geltung unserer AGB kann nur für den Einzelfall aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit unserem Kunden in Textform ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

1.4. Unsere AGB geltend spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen durch den Kunden als akzeptiert und angenommen.

2. Vertragsabschluss

Wir unterbreiten unserem Kunden ein verbindliches Angebot, an welches wir 14 Tage gebunden sind, sofern wir keine andere Annahmefrist auf dem Angebot angegeben haben. Unser Kunde kann das Angebot innerhalb der von uns angegebenen Annahmefrist annehmen.

3. Lieferzeiten

Die Anlieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – durch ein Transportunternehmen zu dem mit dem Kunden vorab vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, für die angelieferte Ware einen vor Diebstahl und Schäden geschütztem Lagerplatz zur Verfügung zu stellen, wo die angelieferten Waren bis zur vollständigen Montage gelagert werden können. Die Ware wird, sofern es sich um Module (ca. 1000 mm x 1800 mm) und Zubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: ca.800 mm x 1200 mm) und im Übrigen in Einzelteilen geliefert, wobei die Profile für die Rahmenkonstruktion eine Länge von ca. 6000 mm haben. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge der angelieferten Ware. Der Lagerplatz für die Paletten muss mittels Hubwagen ebenerdig zugänglich sein (z.B. Garage).

4. Leistungserbringung

Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von uns bestätigtem Auftrag. Wir sind berechtigt, Leistungen (z.B. Lieferanten, Gerüstbau, Elektroarbeiten) von Subunternehmern erbringen zu lassen. Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die von uns angegebenen Preise verstehen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggfs. gesondert ausgewiesen wird. Unsere Preise gelten ab Werk; es kann sich hierbei auch um das Werk eines Dritten handeln.

5.2. Die von uns gestellten Rechnungen sind innerhalb von (14) vierzehn Tagen nach Zugang bei unserem Kunden fällig; danach kommt unser Kunde in Verzug, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit (5) fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit unserer Kunde Verbraucher ist, in den übrigen Fällen mit (9) neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt gegenüber Kaufleuten unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadensersatzes behalten wir uns ausdrücklich vor. Ein Skonto setzt eine vertragliche Vereinbarung mit unserem Kunden in Textform voraus.

5.3. Sofern sich die Leistungsfähigkeit unseres Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert, bspw. durch das Stellen eines Insolvenzantrages, und die Realisierung unserer Ansprüche dadurch gefährdet werden, sind wir sowohl zur Leistungsverweigerung als auch zum Vertragsrücktritt berechtigt. In einem solchen Fall werden auch sämtliche Ansprüche gegen unseren Kunden sofort fällig.

6. Preisanpassung

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit von mehr als (4) vier Monaten bzw. bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen von mehr als (2) zwei Monaten angemessen zu erhöhen, wenn in der Zwischen-zeit Preissteigerungen eingetreten sind, welche insbes. auf Rohstoff-, anderen Material-, Lohn- und Energiepreissteigerungen beruhen. Unser Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern unsere Preiserhöhung erheblich höher als die allgemeinen Lebenserhaltungskosten ausfällt. Bei Sukzessivlieferungen besteht das Rücktrittsrecht nur in Bezug auf den Teil der Lieferung, welcher von der Preiserhöhung betroffen ist.

7. Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher Umstände

Wir haben das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere zugesagten Lieferfristen angemessen zu verlängern, wenn höhere Gewalt, insbes. Krieg, Pandemien, Epidemien, Ausfuhrverboten, Embargos, Aufruhr, Erdbeben, Hochwasser, Streik, oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, bspw. Lieferverzögerungen oder dauerhafte Leistungshindernisse auf Seiten unserer Zulieferer, unsere Leistungspflichten beeinflussen. Unser Kunde kann in solchen Fällen keine Ersatzansprüche gegen uns geltend machen. Wir haben den Kunden über das auftretenden der vorbenannten Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder unsere Lieferfrist angemessen verlängern. Soweit wir seiner Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommen, ist er zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zumutbar ist.

8. Gewährleistungsrechte

8.1. Unseren Kunden stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.

8.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

8.3. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die unser Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Sofern unser Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich das Folgende: Das Bestehen der Mängelansprüche setzt voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Versäumt unser Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche unseres Kunden auf Ersatz entsprechender (Ein- und Ausbau-)Kosten.

8.4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass unser Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Unser Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.5. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche unseres Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten bleiben unberührt.

8.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von unserem Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn unser Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

8.8. Ansprüche unsere Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Nr. 9 (Sonstige Haftung) dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Sonstige Haftung

9.1. Soweit sich aus unseren AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur

9.3. Die sich aus Ziff. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche unseres Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Pflichten des Käufers beim Erwerb einer Anlage

10.1. Der Kunde stellt Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung unserer vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf unsere Anforderung hin rechtzeitig zur Verfügung.

10.2. Wichtig: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme der Anlage eigenständig abzuklären; den bei photovoltaischen Solaranlagen mit dem Netzbetreiber ggfs. abzuschließenden Vertrag zu prüfen; zu prüfen, ob das Gebäude unter Berücksichtigung seiner statischen Gegebenheiten die Anlage aufnehmen kann.

11. Bauliche Voraussetzungen vor Beginn von Montagearbeiten

Soweit Montagearbeiten durch uns vereinbart sind, hat der Kunde für eine ungehinderte Einbringung aller von uns zu liefernder Waren und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt zu sorgen, an dem die Montageleistung zu erbringen ist. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind. Bauliche Voraussetzung sind insbesondere:

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Anlagen und Anlagenteilen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und vor Schäden und Diebstahl zu schützen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaiger Beschädigungen/Vernichtung der Ware zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Waren sowie die eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

12.2. Sofern unser Kunde Unternehmer ist, gilt zudem das Folgende:

13. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind.

14. Abtretungsverbot

Unser Kunde kann Ansprüche aus den mit uns geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abtreten.

15. Verzug der Annahme

Sofern unser Kunde in Verzug der Annahme gerät, eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens, insbes. Kosten für die Einlagerung der bestellten Ware, zu verlangen. 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Auf unsere vertragliche Beziehung mit dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Hiervon unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Staates, in welchem unser Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.  

16.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden ist Herne, sofern sie Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder er nach Vertragsschluss ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder ihr Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Bestimmungen gelten auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess. 

16.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB